Nach wie vor bleibt das Fischen als Ausübung von Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Allerdings ist ab heute nur noch das Fischen an Wohnortnahen Gewässern erlaubt, um den Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Hier ist keine genaue Definition benannt, es wird aber von einer ungefähren Distanz von 50km gesprochen.
Bitte haltet euch an die geltenden Regeln und entscheidet mit bestem Wissen und Gewissen. Haltet Abstand und geht nach wie vor alleine, oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt fischen.
Stand: 02.04.2020 // Quelle: www.stmelf.bayern.de