Die teilweise verhängten Ausgangssperren betreffen nun auch die Fischerei.
In folgenden Landkreisen ist aufgrund der Ausgangsbeschränkungen die Ausübung der Fischerei zwischen 21 – 5 Uhr untersagt:
- Stadt Nürnberg
- Stadt Fürth
- Stadt Schwabach
- Lkr. Nürnberger Land
- Landkreis Neumarkt
(Stand 09.12.2020)
Zugrunde liegt hier der §25 der Infektionsschutzverordnung.
Bitte haltet euch an die geltenden Regelungen und informiert euch über kurzfristige Änderungen.
Vielen Dank!