Fischerkurs

Der AK Noris bildet aus!

Ein Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischereiprüfung wird regelmäßig jedes Jahr durchgeführt.

Aktuell ist der Fischerkurs 24 beendet. Der nächste Kurs findet 2025 wieder im Herbst statt. Sobald die Termine für das Jahr 25 feststehen, werden auf dieser Seite aktuelle Informationen veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zum AKN Fischerkurs

Der Anglerklub Noris e. V. Nürnberg bietet jedes Jahr einen Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung an. Es müssen mindestens 30 Stunden des Kurses besucht werden und mindestens drei Unterrichtsstunden in jedem der fünf Fachgebiete absolviert werden:

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Schutz und Pflege der Gewässer, Fischhege
  • Fanggeräte, Angel-Praxis, Behandlung gefangener Fische
  • Rechtsvorschriften, Fischerei- u. Wasserrecht,
  • Tierschutz- u. Tierseuchengesetz

Veranstalter
Anglerklub Noris e. V. Nürnberg | Augustenstraße 3 | 90461 Nürnberg
Tel. +49 (0)911 4719 200 | Fax. +49 (0)911 4719 400

Das Lehrmaterial ist nicht mehr in der Kursgebühr enthalten und muss selbstständig beschafft werden.

Kosten

Kursgebühr                             150 EUR mit Vergünstigungen bei Vereinseintritt u. für Wiederholer!

Amtliche Prüfungsgebühr      50 EUR Diese ist bei der Anmeldung zur Prüfung an die zuständige staatliche Stelle einzubezahlen.

Lehrmaterial                           ca. 50 EUR von Heintges Sicher durch die Fischerprüfung

Informationen zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des Instituts für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Angeln dürfen Personen über 10 Jahren nur dann, wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.

Dieser Fischereischein wird von der am jeweiligen Wohnsitz zuständigen Behörden ausgestellt, z.B. in Nürnberg beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, Abt. für Waffen, Jagd und Fischerei. Neu ausgestellte Fischereischeine gelten bei entsprechender Bezahlung der Fischereiabgabe auf Lebenszeit.

Die Ausstellungsgebühr für Fischereischeine beträgt 35 EUR

Die Fischereiabgabe für die Gültigkeit der Fischereischeine auf fünf Jahre beträgt 40 EUR bis maximal 300 EUR für Gültigkeit auf Lebenszeit, für einen 18- bis 22-jährigen Bewerber.

Jugend-Fischereischeine werden ab dem 10. Lebensjahr einmalig bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. Hierfür beträgt neben der Ausstellungsgebühr von 5 EUR die Fischereiabgabe 10 EUR, max. 2,50 EUR pro Jahr!