Letzter Abgabetermin für den Verbandserlaubnisschein (nur gültig für den Schein vom Jahr2023!) und der darin enthaltenen Fangliste ist deshalb der 15.01.2024!
Wer danach abgibt, muss die Abgeltung bezahlen!
Die AKN-Fangliste muss bis spätestens: 31.01.2024 vorliegen.
Wer danach abgibt, muss die Abgeltung bezahlen!
Der AKN-Erlaubnisschein muss bis spätestens: 31.03.2024 vorliegen.
Wer danach abgibt, muss die Abgeltung bezahlen!
Abgeltungsgebühren: fehlende/verspätete Fangliste | 30,- € |
grob fehlerhaft ausgefüllte Fangliste oder fehlender Erlaubnisschein je | 30,- € |