Aktuelle Änderungen zur Ausgangsbeschränkung

Nach wie vor bleibt das Fischen als Ausübung von Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Allerdings ist ab heute nur noch das Fischen an Wohnortnahen Gewässern erlaubt, um den Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Hier ist keine genaue Definition benannt, es wird aber von einer ungefähren Distanz von 50km gesprochen.

Bitte haltet euch an die geltenden Regeln und entscheidet mit bestem Wissen und Gewissen. Haltet Abstand und geht nach wie vor alleine, oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt fischen.

Stand: 02.04.2020 // Quelle: www.stmelf.bayern.de

Fischen trotz Beschränkungen

Viele haben sich sicher schon gefragt ob das Fischen trotz der Ausgangsbeschränkungen noch rechtens ist. Das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich dazu wie folgt geäußert:

Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein, oder mit Personen mit denen man zusammen lebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Coronavirus nicht von Tieren auf Menschen oder umgekehrt von Menschen auf Tiere übertragen werden.

Stand: 20.03.2020

Bitte beachtet, dass sich die aktuelle jederzeit ändern kann!

Bleibt gesund!

Schonzeit Salmoniden

Es ist so weit – die Schonzeit für Bachforelle und Bachsaibling ist zuende. Die Salmoniden dürfen bis zum 30.09.2020 wieder befischt werden. Es gilt ein Schonmaß von 28cm für die Bachforelle und 20cm für den Bachsaibling.

Gleichzeitig beginnt die Schonzeit für Frauennerfling und Nase.

Bitte beachtet gesonderten Regelungen zu den Gewässern! Diese findet Ihr in euren Fangbüchern.